Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2011

Geschäftszahl

2009/05/0220

Rechtssatz

Die Nachbarn können durch die von der Berufungsbehörde erteilte Baubewilligung nur dann in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt sein, wenn ihre öffentlich-rechtlichen Einwendungen von den Baubehörden in rechtswidriger Weise nicht berücksichtigt worden sind (Hinweis E vom 20. November 2007, 2006/05/0197 bis 0199).