Verwaltungsgerichtshof
31.01.2012
2009/05/0137
Gemäß Paragraph 20, UHG 1974 ist das Vertrauen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Karteien im Sinn des UHG 1974 nicht geschützt, besteht das Formerfordernis der Hinterlegung nach diesem Gesetz nur für die Übertragung, nicht jedoch für die ursprüngliche Eigentumsbegründung an einem Superädifikat vergleiche dazu insbesondere Paragraph 435, ABGB; ferner in diesem Zusammenhang die in Dittrich/Tades, ABGB23, Taschenkommentar (2011), zu Paragraph 435, ABGB zitierte Judikatur des Obersten Gerichtshofes).