Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2012

Geschäftszahl

2009/05/0137

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 20, UHG 1974 ist das Vertrauen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Karteien im Sinn des UHG 1974 nicht geschützt, besteht das Formerfordernis der Hinterlegung nach diesem Gesetz nur für die Übertragung, nicht jedoch für die ursprüngliche Eigentumsbegründung an einem Superädifikat vergleiche dazu insbesondere Paragraph 435, ABGB; ferner in diesem Zusammenhang die in Dittrich/Tades, ABGB23, Taschenkommentar (2011), zu Paragraph 435, ABGB zitierte Judikatur des Obersten Gerichtshofes).