Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2012

Geschäftszahl

2009/05/0104

Rechtssatz

Es kann nicht gesagt werden, dass eine Überschreitung iSd Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO nur dann "unbedingt notwendig" ist, wenn ohne diese eine Durchführung des Bauvorhabens nicht ("oder nur in unverhältnismäßiger Weise") möglich wäre.