Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2012

Geschäftszahl

2009/05/0104

Rechtssatz

Nach Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO darf der Gebäudeumriss durch Aufzugstriebwerksräume bzw. Stiegenhäuser ohne eine (wie beispielsweise ausdrücklich für Dachgaupen vorgesehene) Beschränkung überschritten werden, wenngleich nur im unbedingt notwendigen Ausmaß (Hinweis E vom 6. September 2011, 2008/05/0174, mwH).