Verwaltungsgerichtshof
31.01.2012
2009/05/0104
Nach Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO darf der Gebäudeumriss durch Aufzugstriebwerksräume bzw. Stiegenhäuser ohne eine (wie beispielsweise ausdrücklich für Dachgaupen vorgesehene) Beschränkung überschritten werden, wenngleich nur im unbedingt notwendigen Ausmaß (Hinweis E vom 6. September 2011, 2008/05/0174, mwH).