Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.2012

Geschäftszahl

2009/05/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/06/0178 E 18. Juni 2003 RS 3

Stammrechtssatz

Es besteht kein Recht des Nachbarn auf Vollständigkeit von Planunterlagen, die Pläne müssen nur den Nachbarn in die Lage versetzen, eine allfällige Verletzung seiner Rechte zu erkennen vergleiche das Erkenntnis vom 26. März 1985, Zl. 84/05/0233, BauSlg. Nr. 418).