Verwaltungsgerichtshof
12.06.2012
2009/05/0093
GRS wie 2000/06/0178 E 18. Juni 2003 RS 3
Es besteht kein Recht des Nachbarn auf Vollständigkeit von Planunterlagen, die Pläne müssen nur den Nachbarn in die Lage versetzen, eine allfällige Verletzung seiner Rechte zu erkennen vergleiche das Erkenntnis vom 26. März 1985, Zl. 84/05/0233, BauSlg. Nr. 418).