Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2010

Geschäftszahl

2009/05/0082

Rechtssatz

Eine Abweisung eines Genehmigungsantrages nach dem UVP-G 2000 ist nur dann gerechtfertigt, wenn mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit die von einer Partei in ihren Einwendungen behaupteten Beeinträchtigungen im Verfahren hervorkommen (Hinweis E vom 6. Juli 2010, 2008/05/0115, m.w.N.), wobei der medizinische Sachverständige vom derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft auszugehen hat (Hinweis E vom 26. Februar 2003, 2002/04/0104).