Verwaltungsgerichtshof
19.01.2010
2009/05/0079
Der Eigentümer des Baugrundstückes, der selbst keine Bauanzeige erstattet hat, kann - wie der Grundeigentümer im Baubewilligungsverfahren - durch die Zurückweisung der Bauanzeige und die Untersagung der Bauausführung des angezeigten Bauvorhabens nicht in dem geltend gemachten Recht (hier: auf Nichtuntersagung der beabsichtigten Errichtung der Kleinkraftanlage gemäß der Bauanzeige) verletzt sein vergleiche zur eingeschränkten Parteistellung des Grundeigentümers im Baubewilligungsverfahren das hg. E vom 23. Juli 2009, 2008/05/0273).