Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.2010

Geschäftszahl

2009/05/0028

Rechtssatz

Im Kostenverfahren nach Paragraph 129, Absatz 6, Wr BauO sind dem Verpflichteten die Kosten aufgeschlüsselt zur Kenntnis zu bringen, sodass er eine Möglichkeit zur Überprüfung hat.