Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.2011

Geschäftszahl

2009/05/0003

Rechtssatz

Hinsichtlich der Bebauungsbeschränkung betreffend maximal 10 % der Gesamtfläche des Bauplatzes durch Nebengebäude gemäß Paragraph 7, OÖ BauTG 1994 besteht ein Nachbarrecht. Um die Frage klären zu können, ob diese Begrenzung eingehalten wird, bedarf es jedenfalls auch einer Feststellung der Fläche des gesamten Bauplatzes.