Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.2011

Geschäftszahl

2009/05/0003

Rechtssatz

Es besteht kein Nachbarrecht darauf, dass die Einreichunterlagen in formeller Hinsicht allen Voraussetzungen entsprechen, dass sie insbesondere auch von allen Miteigentümern unterfertigt sind (Hinweis Neuhofer, Oberösterreichisches Baurecht römisch eins, 6. Auflage, S. 249, hg. Rechtsprechung).