Verwaltungsgerichtshof
15.02.2011
2009/05/0003
Es besteht kein Nachbarrecht darauf, dass die Einreichunterlagen in formeller Hinsicht allen Voraussetzungen entsprechen, dass sie insbesondere auch von allen Miteigentümern unterfertigt sind (Hinweis Neuhofer, Oberösterreichisches Baurecht römisch eins, 6. Auflage, S. 249, hg. Rechtsprechung).