Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.2010

Geschäftszahl

2009/04/0297

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/04/0115 E 12. September 2007 RS 10

Stammrechtssatz

Das Mitspracherecht des Nachbarn im Bewilligungsverfahren ist auf die ihm nach dem MinroG 1999 gewährleisteten Nachbarrechte beschränkt (Hinweis E 14. September 2005, 2004/04/0061) und werden diese daher durch die allenfalls unrichtige Anwendung von raumordnungsrechtlichen Bestimmungen nicht in subjektiven öffentlichen Rechten beeinträchtigt (Hinweis E 26. Juni 2002, 2001/04/0226).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2009/04/0298 E 27. Jänner 2010