Verwaltungsgerichtshof
28.02.2012
2009/04/0267
Der Partei muss im Rahmen des Parteiengehörs auch eine angemessene Frist zur Vorlage eines entsprechenden Gutachtens zur Verfügung stehen, wenn nur durch Fachgutachten zu klärende Fragen zu entscheiden sind (Hinweis E vom 15. September 2006, 2006/04/0053, mwN).