Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2012

Geschäftszahl

2009/04/0267

Rechtssatz

Der Partei muss im Rahmen des Parteiengehörs auch eine angemessene Frist zur Vorlage eines entsprechenden Gutachtens zur Verfügung stehen, wenn nur durch Fachgutachten zu klärende Fragen zu entscheiden sind (Hinweis E vom 15. September 2006, 2006/04/0053, mwN).