Verwaltungsgerichtshof
28.02.2012
2009/04/0267
Der Ablauf eines befristeten Probebetriebs nach Paragraph 119, Absatz 8, zweiter Satz MinroG 1999 hat nicht den Wegfall der Herstellungs(Errichtungs)bewilligung der Bergbauanlage zur Folge, sondern bedeutet alleine, dass für den weiteren Betrieb der Bergbauanlage die angeordnete Betriebsbewilligung erforderlich ist.