Verwaltungsgerichtshof
25.03.2010
2009/04/0192
Manifestiert sich die Befürchtung iSd Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1994 bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung (hier:
versuchte schwere Nötigung, versuchte Nötigung und gefährliche Drohung), ist es unbedenklich, dass die Behörde kein psychologisches Gutachten eingeholt hat (Hinweis E vom 17. Dezember 2002, 2002/04/0189).