Verwaltungsgerichtshof
22.04.2010
2009/04/0119
GRS wie 2005/04/0115 E 12. September 2007 RS 8
Der Nachbar im Verfahren zur Genehmigung einer Bergbauanlage kann nur den Schutz seines Eigentums vor Vernichtung der Substanz geltend machen, nicht aber eine (bloße) Minderung des Verkehrswertes; einer Vernichtung der Substanz ist allerdings der Verlust der Verwertbarkeit gleichzuhalten, der bereits dann anzunehmen ist, wenn die nach der Verkehrsauffassung übliche bestimmungsgemäße Sachnutzung oder Verwertung ausgeschlossen ist (Hinweis E 30. Juni 2004, 2002/04/0027; E 18. Mai 2005, 2004/04/0099).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/04/0277