Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2011

Geschäftszahl

2009/04/0095

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/17/0165 E 27. November 2000 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Partei, die entgegen der allgemein zu erwartenden prozessualen Vorsicht eine fristgebundene Eingabe nicht "eingeschrieben" zur Post gibt, sondern lediglich in den Postkasten wirft, nimmt das Risiko auf sich, den von ihr geforderten Gegenbeweis in Hinsicht auf die Rechtzeitigkeit der Postaufgabe nicht erbringen zu können (Hinweis E 13. Februar 1997, 94/09/0300).