Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2009

Geschäftszahl

2009/03/0130

Rechtssatz

Bei einem Waffenverbot wird nicht über eine strafrechtliche Anklage im Sinne des Artikel 6, MRK entschieden, vielmehr handelt es sich dabei um eine administrativ-rechtliche Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung.