Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2010

Geschäftszahl

2009/03/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/03/0014 E 8. Juni 2005 VwSlg 16641 A/2005 RS 3

Stammrechtssatz

Paragraph 5, Absatz 2, der 2. WaffV erwähnt neben der Erbringung eines Schulungsnachweises durch einen näher bezeichneten Gewerbetreibenden jedenfalls auch die Möglichkeit zur Berufung auf bestimmte andere Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen vergleiche hiezu das Erkenntnis vom 12. Juni 2003, Zl 2000/20/0191). Dabei schließt der Wortlaut dieser Bestimmung (arg "insbesondere") neben den ausdrücklich genannten Beweismitteln weitere Beweismittel für den Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen nicht aus.