Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.08.2008

Geschäftszahl

2008/22/0630

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/21/0163 E 15. Oktober 2002 RS 1 (Hier: Dies gilt auch für die Rechtslage nach dem FrPolG 2005.)

Stammrechtssatz

Die Behörde darf ein einer Strafanzeige zu Grunde liegendes Fehlverhalten bei der Beurteilung der Gefährlichkeitsprognose nach Paragraph 36, Absatz eins, FrG 1997 berücksichtigen (Hinweis Em 12. Jänner 2000, 99/21/0357), ist aber zu einer konkreten Darstellung dieses Fehlverhaltens verpflichtet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2008:2008220630.X01