Verwaltungsgerichtshof
04.11.2008
2008/22/0558
GRS wie 2001/18/0139 E 25. September 2003 RS 1
Die Stellung als Asylwerber stellt (für sich genommen) keine Notsituation dar, die eine gegen die Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes erbrachte Tätigkeit rechtfertigen könnte.