Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.11.2008

Geschäftszahl

2008/22/0558

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/18/0139 E 25. September 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Die Stellung als Asylwerber stellt (für sich genommen) keine Notsituation dar, die eine gegen die Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes erbrachte Tätigkeit rechtfertigen könnte.