Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2009

Geschäftszahl

2008/22/0383

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/18/0557 E 20. April 2006 RS 2

(Hier zu Mazedonien)

Stammrechtssatz

Die zu befürchtende Arbeitslosigkeit des Vaters und der Umstand, dass die Familie aktuell über keine Wohnmöglichkeit im Kosovo verfügt, stellt für sich allein keinen Grund für die Annahme einer Gefährdungssituation im Sinn von Paragraph 57, Absatz eins, FrG 1997 dar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2008/22/0384

2008/22/0386

2008/22/0385