Verwaltungsgerichtshof
24.02.2009
2008/22/0383
GRS wie 2005/18/0557 E 20. April 2006 RS 2
(Hier zu Mazedonien)
Die zu befürchtende Arbeitslosigkeit des Vaters und der Umstand, dass die Familie aktuell über keine Wohnmöglichkeit im Kosovo verfügt, stellt für sich allein keinen Grund für die Annahme einer Gefährdungssituation im Sinn von Paragraph 57, Absatz eins, FrG 1997 dar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2008/22/0384
2008/22/0386
2008/22/0385