Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.2008

Geschäftszahl

2008/22/0376

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/18/0496 E 31. März 2008 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist Sache der Fremden, das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Recht auf (sofortigen) Nachzug und Niederlassung aus humanitären Gründen substantiiert und nachvollziehbar darzulegen. Der Fremden muss es somit gelingen darzutun, dass es sich bei der sofortigen Familienzusammenführung um die für sie einzig zumutbare Lösung handelt (Hinweis E 24. April 2007, 2006/21/0057).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2008/22/0377