Verwaltungsgerichtshof
19.09.2012
2008/22/0243
GRS wie 2006/18/0484 E 29. Juni 2010 RS 1
Eine "Aufenthaltsehe" iSd Paragraph 30, Absatz eins, NAG 2005 liegt dann vor, wenn sich ein Fremder für die Erteilung oder Beibehaltung eines Aufenthaltstitels auf eine von ihm geschlossene Ehe beruft, er in diesem Zeitpunkt jedoch kein gemeinsames Familienleben mit seinem Ehegatten iS Artikel 8, MRK führt.