Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.2012

Geschäftszahl

2008/22/0243

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/18/0484 E 29. Juni 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Eine "Aufenthaltsehe" iSd Paragraph 30, Absatz eins, NAG 2005 liegt dann vor, wenn sich ein Fremder für die Erteilung oder Beibehaltung eines Aufenthaltstitels auf eine von ihm geschlossene Ehe beruft, er in diesem Zeitpunkt jedoch kein gemeinsames Familienleben mit seinem Ehegatten iS Artikel 8, MRK führt.