Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.2010

Geschäftszahl

2008/22/0105

Rechtssatz

Paragraph 24, NAG 2005 in der Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2009, sah keine Regelung vor, dass bei Vorliegen von bestimmten Gründen der Antrag als rechtzeitig gestellt anzusehen wäre vergleiche demgegenüber die nunmehrige Bestimmung des Paragraph 24, Absatz 2, NAG 2005).