Verwaltungsgerichtshof
18.02.2010
2008/22/0105
Paragraph 24, NAG 2005 in der Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2009, sah keine Regelung vor, dass bei Vorliegen von bestimmten Gründen der Antrag als rechtzeitig gestellt anzusehen wäre vergleiche demgegenüber die nunmehrige Bestimmung des Paragraph 24, Absatz 2, NAG 2005).