Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.2010

Geschäftszahl

2008/20/0448

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/02/0078 E 18. Mai 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Dass bei der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem unabhängigen Verwaltungssenat im Verkündungsprotokoll keine(Bescheid)- Begründung ausgeführt ist, hat auf die rechtsgültige Erlassung des

Bescheides durch mündliche Verkündung keinen Einfluss (Hinweis: E

26.5.1999, 98/03/0243 und E 18.11.1998, 98/03/0207).