Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.2011

Geschäftszahl

2008/19/0994

Rechtssatz

Aufgabe des Asylrechts ist es, Menschen, die aus politischen, religiösen, ethnischen Gründen oder wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Herkunftsstaat Verfolgung erfahren, (internationalen) Schutz zu gewähren. Dabei spielt es - abgesehen von den Fällen des Artikel eins, Abschnitt F FlKonv - keine Rolle, ob und inwieweit ein Asylwerber die Verfolgung selbst "verschuldet" hat (Hinweis E 30. September 2004, Zl. 2001/20/0573, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2008/19/0995

2008/19/0996

2008/19/1000

2008/19/0998

2008/19/0999

2008/19/0997