Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.2009

Geschäftszahl

2008/18/0798

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/09/0153 B 24. März 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Handelt es sich nach dem Inhalt einer Erledigung um Hinweise, Mitteilungen oder Belehrungen, die keinen autoritativen Abspruch enthalten, so kann sie mangels eines rechtserzeugenden oder rechtsfeststellenden Inhalts nicht als ein verwaltungsrechtlicher Bescheid angesehen werden.