Verwaltungsgerichtshof
02.09.2008
2008/18/0524
Im Hinblick auf ein rechtskräftiges Rückkehrverbot steht Paragraph 66, Absatz eins, FrPolG 2005 der Ausweisung nicht entgegen, zumal nicht der geringste Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Fremde aufgrund eines seit der Erlassung des Rückkehrverbots veränderten Sachverhalts seinen Aufenthalt vom Inland aus legalisieren könnte (Hinweis E 28. April 2008, 2008/18/0317).
ECLI:AT:VWGH:2008:2008180524.X03