Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2009

Geschäftszahl

2008/17/0212

Rechtssatz

Abstrakt gehaltene zukunftsgerichtete Feststellungsanträge, die einem Rechtsgutachten nahe kommen, sind unzulässig.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2008/17/0217 E 20. März 2009