Verwaltungsgerichtshof
10.09.2009
2008/12/0230
Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit ist von jener Verwendungsgruppe auszugehen, in die der Beamte ernannt worden ist (Hinweis E vom 17. Oktober 2008, 2005/12/0110, sowie vom 20. Mai 2009, 2008/12/0082, jeweils mwN). Dabei kommt es nicht darauf an, wann der Beamte zuletzt eine seiner dienstrechtlichen Stellung entsprechende Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt hat.