Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2012

Geschäftszahl

2008/12/0123

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/12/0112 E 27. September 2011 RS 5

Stammrechtssatz

Eine als bloße Abwesenheitsvertretung konzipierte Stellvertreterfunktion ist bei der Arbeitsplatzbewertung nicht zu berücksichtigen (Hinweis E vom 17. Oktober 2008, 2007/12/0090).