Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2009

Geschäftszahl

2008/12/0082

Rechtssatz

Die in Paragraph 4 a, PT-ZuordnungsV 2003 enthaltene Festlegung, die temporäre, wechselnde Wahrnehmung von Aufgabenstellungen des Jobcenters entspreche "unter Bezugnahme auf die Richtverwendungen

der Anlage 1 zum BDG 1979 ... der bisher in der Regelorganisation

zugewiesenen Verwendung" der Beamten, stellt jedenfalls keine konkrete Zuweisung von Aufgaben dar, lässt sie doch den Umfang der Dienstpflichten der Beamten überhaupt nicht erkennen. Eine Beschreibung konkreter Arbeitsplätze im Sinn des Paragraph 36, Absatz eins, BDG 1979 ist dem Paragraph 4 a, PT-ZuordnungsV 2003 daher nicht zu entnehmen.