Verwaltungsgerichtshof
20.05.2009
2008/12/0082
GRS wie 90/09/0035 E 18. Oktober 1990 RS 1
Dienstliche Aufgaben sind alle mit dem Arbeitsplatz des Beamten (Paragraph 36, BDG 1979) verbundene Aufgaben. Ihre Festlegung erfolgt in der Regel durch generelle bzw individuelle Weisungen.