Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.2009

Geschäftszahl

2008/12/0070

Rechtssatz

Die in Paragraph 26, Absatz 3, DPL 1972 vorgesehenen Personalmaßnahmen (die keine Überstellung in einen anderen Dienstzweig erfordern) sind nicht in Bescheidform, sondern in Form eines Dienstauftrages vorzunehmen vergleiche hiezu etwa für den Fall der Versetzung den hg. Beschluss vom 9. Mai 1983, Zl. 82/12/0147).