Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2009

Geschäftszahl

2008/12/0063

Rechtssatz

Die Würdigung von Beweisergebnissen in anderen Verfahren ist für eine Behörde nicht bindend.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2008/12/0064 E 22. April 2009