Verwaltungsgerichtshof
26.04.2010
2008/10/0136
Bei der Beurteilung, ob eine bestimmte Grundfläche als Wald anzusehen ist, ist es ohne Bedeutung, dass das von den (Ab-)Lagerungen betroffene Grundstück nur einen kleinen Teil der Waldfläche darstellt; eine Waldfläche kann nämlich aus einem Grundstück, mehreren Grundstücken oder aus mehreren Grundstücksteilen bestehen vergleiche E 19. Oktober 1987, 87/10/0063; E 24. Oktober 1996, 91/10/0168, E 22. März 1999, 96/10/0204).