Verwaltungsgerichtshof
21.05.2012
2008/10/0056
GRS wie 96/06/0217 E 20. Mai 1998 RS 6
Gutachten anderer Behörden können in einem Verwaltungsverfahren herangezogen werden, wenn die Aufgabenstellung für den Gutachter in beiden Verfahren die gleiche ist.