Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.2012

Geschäftszahl

2008/10/0056

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/06/0217 E 20. Mai 1998 RS 6

Stammrechtssatz

Gutachten anderer Behörden können in einem Verwaltungsverfahren herangezogen werden, wenn die Aufgabenstellung für den Gutachter in beiden Verfahren die gleiche ist.