Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2008

Geschäftszahl

2008/09/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/09/0061 E 21. August 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Eine aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Paragraph 28 a, Absatz 3, AuslBG (in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1995,) stammende Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ist - auch ohne Mitteilung an das zuständige Arbeitsinspektorat - nach dem 1. Jänner 1996 weiterhin wirksam geblieben (Hinweis E 28. 9. 2000, 2000/09/0084).