Verwaltungsgerichtshof
25.02.2010
2008/09/0269
In einem Verfahren betreffend Übertretung des AuslBG ist es nach Berücksichtigung der tatsächlichen Ausgestaltung der vom Ausländer erbrachten Tätigkeit rechtlich nicht mehr entscheidungswesentlich aus welchen Gründen dieser keine Rechnung legte bzw. ihm ein geeignetes Transportmittel (kostenlos) zur Verfügung gestellt wurde.