Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2010

Geschäftszahl

2008/09/0269

Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend Übertretung des AuslBG ist es nach Berücksichtigung der tatsächlichen Ausgestaltung der vom Ausländer erbrachten Tätigkeit rechtlich nicht mehr entscheidungswesentlich aus welchen Gründen dieser keine Rechnung legte bzw. ihm ein geeignetes Transportmittel (kostenlos) zur Verfügung gestellt wurde.