Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2010

Geschäftszahl

2008/09/0257

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/09/0092 E 6. November 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Glaubhaft machen bedeutet in Zusammenhang mit Paragraph 28, Absatz 7, AuslBG, dass der Beschuldigte eine plausible Erklärung dafür anzubieten und diese durch Beweismittel zu unterlegen hat, dass das Verhalten, bei dem der ausländische Staatsbürger beobachtet worden ist, in rechtlicher Beurteilung keine Beschäftigung im Sinne des AuslBG darstellt.