Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2009

Geschäftszahl

2008/09/0245

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/09/0035 E 18. Oktober 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Dienstliche Aufgaben sind alle mit dem Arbeitsplatz des Beamten (Paragraph 36, BDG 1979) verbundene Aufgaben. Ihre Festlegung erfolgt in der Regel durch generelle bzw individuelle Weisungen.