Verwaltungsgerichtshof
16.09.2009
2008/09/0245
GRS wie 90/09/0035 E 18. Oktober 1990 RS 1
Dienstliche Aufgaben sind alle mit dem Arbeitsplatz des Beamten (Paragraph 36, BDG 1979) verbundene Aufgaben. Ihre Festlegung erfolgt in der Regel durch generelle bzw individuelle Weisungen.