Verwaltungsgerichtshof
25.02.2010
2008/09/0224
GRS wie 2007/09/0352 E 24. Juni 2009 RS 3
Als nachteilige Folgen illegaler Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften sind insbesondere die Gefahr schwerer volkswirtschaftlicher Schäden (vor allem durch den Entfall von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zu den Systemen der sozialen Sicherheit) und die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung - also generalpräventive Gründe - gegeben und kann die volkswirtschaftliche Schädlichkeit dieses Verhaltens nicht als geringfügig angesehen werden (Hinweis E 29. November 2007, 2007/09/0229).