Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.2008

Geschäftszahl

2008/09/0187

Rechtssatz

Nur im Falle der Erteilung einer, auf einer vollständigen Sachverhaltsgrundlage erteilten, unrichtigen Rechtsauskunft der zuständigen Behörde können im Vertrauen auf die Auskunft erfolgte Gesetzesverstöße nicht als Verschulden angerechnet werden; hingegen ist es auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung bekannt, dass die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördlichen Bewilligung bedarf (Hinweis z.B. auf das E vom 20. Mai 1998, Zl. 97/09/0241).