Verwaltungsgerichtshof
20.11.2008
2008/09/0174
Eine von einem Polier ausgeübte detaillierte Fachaufsicht über die Arbeitskräfte, bei der es sich um eine in Arbeitsabläufe einweisende und diese dauernd begleitende Kontrolle (Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 3, AÜG) handelt, geht weit über die bloße Kontrolle eines "Werkes" auf dessen fachgerechte Erfüllung hinaus.