Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2008

Geschäftszahl

2008/09/0174

Rechtssatz

Eine von einem Polier ausgeübte detaillierte Fachaufsicht über die Arbeitskräfte, bei der es sich um eine in Arbeitsabläufe einweisende und diese dauernd begleitende Kontrolle (Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 3, AÜG) handelt, geht weit über die bloße Kontrolle eines "Werkes" auf dessen fachgerechte Erfüllung hinaus.