Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2009

Geschäftszahl

2008/09/0094

Rechtssatz

Die Einbindung in die Betriebsorganisation iSd Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 3, AÜG muss nicht zwangsläufig von dem Ort der ausgeübten Tätigkeiten abhängig sein.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2008/09/0095 E 16. September 2009