Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.2012

Geschäftszahl

2008/08/0252

Rechtssatz

Die Bezeichnung der monatlichen Entgeltleistung als Provisions-Akonti ist für die Beurteilung der Dienstnehmereigenschaft nicht relevant, weil es bei der Beurteilung der Versicherungspflicht auf die wahren Verhältnisse ankommt und nicht darauf, unter welcher Bezeichnung der Dienstgeber die Entgeltzahlungen verbuchte.