Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.2012

Geschäftszahl

2008/08/0252

Rechtssatz

Ein abschließender Katalog von Kriterien, die in jedem Fall unbedingt und kumulativ erfüllt sein müssen, um ein Dienstverhältnis im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG zu begründen, existiert nicht. Vielmehr kommt es letztlich auf das Gesamtbild der Beschäftigung an, sodass einzelne - sonst für eine Beschäftigung im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG wesentliche - Merkmale im jeweiligen Fall in den Hintergrund treten können.