Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2011

Geschäftszahl

2008/08/0184

Rechtssatz

Es besteht kein an die Behörde gerichteter gesetzlicher Auftrag, den Arbeitslosen über seine Verpflichtung zum unverzüglichen Handeln gesondert zu belehren (Hinweis: E 25. Mai 2005, 2004/08/0237).