Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2011

Geschäftszahl

2008/08/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/08/0187 E 11. September 2008 RS 9

Stammrechtssatz

Sorgepflichten treffen einen Arbeitslosen in der Regel nicht härter als jeden anderen Arbeitslosen, der eine Familie hat vergleiche das hg. Erkenntnis vom 16. Mai 1995, Zl. 94/08/0150).