Verwaltungsgerichtshof
07.09.2011
2008/08/0085
GRS wie 92/09/0161 E 25. September 1992 RS 2
Eine - allenfalls - nach Erlassung des angefochtenen Bescheides erfolgte Verletzung des Rechtes auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides bedingen.